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Hartz IV: Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9.2.2010 wurde in Erwerbslosenkreisen mit gemischten Gefühlen aufgenommen. Auf der einen Seite wurde vom höchsten Gericht wieder einmal die Verfassungswidrigkeit von „Hartz IV“ festgestellt, wie auch die Gesetz-gebungsverfahren Hartz III und IV, betreffend die Struktur der JobCenter, vom selben Gericht in 2007 bemängelt wurden. Auf der anderen Seite ist für uns negativ zu vermerken, dass vom obersten Verfassungsgericht  nur die jetzige statistische Erhebung (EVS) als Bemessungsgrundlage kritisiert wurde, nicht die Höhe des Kinder- oder des Erwachsenenregelsatzes.

Positiv zu vermerken ist aber, dass das Bundesverfassungsgericht wie auch schon das Bundessozialgericht die Anerkennung von Härtefallregelungen ab sofort in den Focus rückte, nachdem gegen die Nicht-Anerkennung zusätzlicher Bedarfe Abertausende Klagen angestrengt wurden. Allerdings will die Regierung nun nur bei wenigen Kategorien von Härtefällen zusätzliche Bedarfe genehmigen. Dies bedeutet für uns ganz praktisch: Anträge stellen und schon gestellte Anträge nicht zurück ziehen, Widerspruch leisten, gerade jetzt, und den Widerstand verstärken.

Siehe auch: www.tacheles-sozialhilfe.de

Auf alle Fälle aber bedeutet dieses Urteil auch, dass wir unsere Anstrengungen und unseren Widerspruch vervielfachen müssen, um die Bemessung des Regelsatzes, einen erhöhten  Regelsatz für alle und unsere Sozialen Rechte in den Mittelpunkt unserer politischen Arbeit zu stellen.

Eine gute Gelegenheit hierzu sind u.a. die Demonstrationen am 20.3.2010 in Essen und am 12.6.2010 in Berlin und anderen Städten.

Hinrich Garms, BAG Prekäre Lebenslagen