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Konkrete Forderungen gegen die kapitalistische Krise

von Werner Rätz (Attac-AG “Genug für alle”)

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Wir haben in der AG genug für alle von attac Deutschland sehr weitgehend gemeinsam analysiert, dass es im Kern der gegenwärtigen Krise darum geht, dass seit geraumer Zeit immer größere Kapitalmassen sich nicht mehr profitabel verwerten können, oder anders ausgedrückt, dass die Reproduktion des gesellschaftlichen Gesamtkapitals misslingt. Daran wird deutlich, dass es objektive Schranken der rein quantitativen scheinbaren Steigerung des gesellschaftlichen Reichtums gibt, wie sie sich in den letzten Jahrzehnten vor allem auf den Finanzmärkten gezeigt hat. Dabei handelt es sich zunächst um die Anhäufung von Zahlungsansprüchen, da die weltweit gigantischen Finanzvermögen nicht mit realem Reichtum verwechselt werden dürfen.

Obwohl sie rein fiktives Kapital darstellen, sind die Folgen dieser Ansprüche keineswegs fiktiv. Ihre Inhaber üben starken Druck auf allen ökonomischen, politischen und wo es geht auch militärischen Ebenen aus, um ihre Titel in reale Reichtumsflüsse zu verwandeln. Dazu müssen Bevölkerungsgruppen gefunden werden, die sie bezahlen, wie das mit der Schuldenfalle für die Länder des Südens oder der Senkung der Lohnquote in den Industrieländern passiert. Und dazu müssen nichtkapitalistische Formen des Reichtums in Kapital verwandelt werden, wie es beispielsweise bei der Inwertsetzung natürlicher Ressourcen oder der Privatisierung öffentlichen Eigentums geschieht.

Um diese Folgen zu vermeiden und den Druck zu verringern, ist es sinnvoll, große Teile des gesellschaftlichen Reichtums so zu verwenden, dass sie gar nicht erst in die Hände der Anleger und auf die Finanzmärkte geraten. Das bedeutet noch keineswegs eine Abschaffung des Kapitalismus, dafür dürften augenblicklich die gesellschaftlichen Kräfteverhältnisse bei weitem nicht ausreichen. Vielmehr geht es darum, so weit wie möglich Lebensbereiche zu dekommodifizieren, also den Kapitalkreisläufen zu entziehen, ohne dass diese damit als solche beseitigt wären. Das Problem wird sich also aus neuen Akkumulationsprozessen erneut entwickeln. Aber es entsteht eine Pause, in der erstens produktive Investitionen wieder profitabel sein können und in der zweitens Möglichkeiten zur nachhaltigen Veränderung der Kräfteverhältnisse genutzt werden müssten.

Faktisch handelt es sich um eine ähnliche Situation wie in Europa nach dem Zweiten Weltkrieg, wo ebenfalls weite Bereiche der Ökonomie der Kapitalverwertung entzogen wurden, ohne dass ein Ende des Kapitalismus durchsetzbar gewesen wäre. Auch solche Ergebnisse müssen erkämpft werden, keinesfalls werden relevante Teile der Eliten sich dazu überreden lassen. Aber es scheint denkbar, dass die Tiefe der Krise zumindest einzelne Maßnahme möglich werden lässt, die bisher nicht erreichbar waren. Vor allem ist es vorstellbar, für solche einzelnen Kampfziele gesellschaftliche Bündnisse aufzubauen, die ausreichend Kraft entwickeln. Deshalb sollen im Folgenden einige mögliche solcher Ziele skizziert werden. Ob und welche real angepackt werden können, lässt sich nicht abstrakt bestimmen, sondern muss im politischen Tagesgeschäft ausgelotet werden.

Ein traditioneller Bereich des ehemaligen Schwerpunktes genug für alle und der AG Soziale Sicherungssysteme war und ist die Sozialversicherung. Hier war die Kapitallogik durch verschiedene Mechanismen sehr weitgehend in den Hintergrund gedrängt. In der Altersvorsorge geschah das durch das Umlageverfahren, das verhindert, dass aus den Beitragsgeldern Kapital wird. Vielmehr geben die Anspruchsberechtigten unmittelbar das Geld aus, das die BeitragszahlerInnen verdienen. Erst durch Privatisierung und Anlage auf den Finanzmärkten verwandeln sich die Einzahlungen in Kapital. Diese Elemente gilt es also zu beseitigen. Konkret heißt das die Abschaffung der Riesterrente und ihre Integration ins gesetzliche Rentensystem sowie die Beendigung jeglicher anderen öffentlichen Förderung von kapitalgedeckten Altervorsorgesystemen. Solche gibt es vorrangig bei Betriebsrenten, aber auch bei manchen rechtlichen Regulierungen für Lebensversicherungen und Sparverträge.

Darüber hinaus sind zwei weitere Maßnahmen dringend geboten. Zum einen müssen alle Einkommen verbeitragt werden. Das ist besonders bedeutsam bei Arbeitseinkommen jenseits der Beitragsbemessungsgrenze (die somit abzuschaffen wäre) und bei Kapital- und Grundbesitzeinkommen, da sie besonders hoch sind und in der Regel zum Aufbau von Vermögen benutzt werden, die dann wieder auf den Finanzmärkten landen. Zweitens ist es notwendig, all denen bedingungslos eine Mindestrente zu gewähren, die aus eigenen Ansprüchen keine existenzsichernden Alterseinkünfte haben. Hier geht es um die Beseitigung von verdeckter Armut, aber auch um die Würde alter Menschen, die auf dem Sozialamt sehr wohl in Frage steht. Wichtig ist, dass eine solche Mindestrente aus Steuern oder einer eigenen Abgabe finanziert wird und nicht über eine Umverteilung der bestehenden Rentenansprüche. Eine solche würde dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts widersprechen, das Rentenansprüche mit dem Schutz des Eigentumsrechts ausgestattet hat. Zusätzlich entzieht eine Ausdehnung staatlicher Rentenfinanzierung den Geldkreisläufen weitere Mittel.

Im Gesundheitswesen bestand die demommodifizierende Bedingung im Bedarfsdeckungsprinzip. Zwar fungierten die niedergelassenen Ärzte auch bisher schon als Privatunternehmer, aber in einem sehr stark reglementierten Markt, in dem sie keineswegs Waren nach freier Entscheidung platzieren und vermarkten konnten. Sie rechn(et)en auch mit den Krankenkassen nur bedingt leistungsgenau ab, was für die Krankenhäuser vor der Einführung der Fallpauschalen erst recht galt. Entscheidend war aber, dass von der Nachfrageseite das Gesundheitswesen zumindest im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht als Markt organisiert war. Die Versicherten bezahl(t)en ihren Beitrag nach Einkommen und erhielten Leistungen nach Bedarf, also im Falle einer Erkrankung. Das ist auch für die Vergangenheit eine idealtypische Beschreibung, es gab durchaus Lücken und Systembrüche, inzwischen aber ist eine Tendenz zur völligen Privatisierung feststellbar.

Real deckt die GKV nur noch einen Anteil von nicht einmal vierzig Prozent der Gesundheitskosten der Versicherten. Der neu eingeführte Gesundheitsfonds ist so ausgelegt, dass er die Logik der Privatversicherung – jedeR zahlt für die eigenen Risiken bzw. Behandlungen – ins gesetzliche System überträgt. Ein erster Schritt müsste also in der sofortigen Abschaffung dieses Fonds bestehen, aber auch fast alle Ergebnisse der zahllosen Gesundheitsreformen der letzten Jahre sind zurückzunehmen, so die erwähnten Fallpauschalen in den Krankenhäusern, die privaten Zuzahlungen der Kranken und alle Wahltarife und Rückerstattungen. Der Leistungskatalog der GKV muss wieder auf ein Niveau gebracht werden, das alles medizinisch Sinnvolle und Nötige abdeckt und verschreibungsfähig macht.

Für beide Systeme bestand einmal der prinzipielle Anspruch, dass die Versicherungskosten je zur Hälfte von Arbeitgebern und Beschäftigten getragen werden sollten. Zwar handelt es sich hier um eine Art „optischer Täuschung“, da die so genannten Arbeitgeberanteile selbstverständlich Lohnbestandteile sind, aber sie unterliegen einer eigenen Dynamik, indem sie bei allen Einkommens- oder Beitragerhöhungen mitlaufen und die Arbeitberberseite daran interessiert halten, Faktoren, die zu Erkrankung und Frühverrentung führen können, zu reduzieren. Bestehende (nur ein Teil der Einkommen aus unselbstständiger Erwerbsarbeit sind beitragspflichtig – sowohl die hohen wie die niedrigen Einkommen jenseits der Beitragsbemessungsgrenze bzw. 400-Euro- und ähnliche Minijobs bleiben außen vor, Vermögens- und Grundbesitzeinkommen ohnehin) und neue (im Gesundheitswesen zahlen die Versicherten 9% vorab, erst dann greift die Parität) Ungleichheiten machen das Paritätsprinzip vollends zur bloßen Fiktion. Wenn es wieder hergestellt werden soll, kann das nur auf Basis der Wertschöpfung der Unternehmen geschehen. Das hätte zusätzlich den Effekt, dass es die aktuelle faktische Bestrafung der Unternehmen korrigiert, die mit einem hohen Anteil an Beschäftigten arbeiten.

Eine so wie hier beschrieben gestaltete solidarische Bürgerversicherung, finanziert aus allen Einkommen und zur Hälfte aus den Unternehmensgewinnen, könnte auch für ein bedingungsloses Grundeinkommen gedacht werden. Staatsfern selbstverwaltet würde sie nicht nur einen Großteil des gesellschaftlichen Reichtums für ein gutes Leben der Menschen verfügbar machen, sondern auch demokratische Erfahrungen neuer Qualität ermöglichen. Aber hier geht es uns weniger um ein komplettes Konzept als im Gegenteil darum, dass eine solche Orientierung es erlaubt, eine Reihe Einzelforderungen aufzustellen und Kämpfe darum zu führen, ohne ohnmächtig zu werden, wenn etwas nicht durchsetzbar ist. Je nach Unterstützung und Realisierbarkeit können Forderungspakete und Kämpfe mehr oder weniger umfassend ausfallen.

Von unterschiedlichen Seiten sind nach und nach mehrere Konzepte ins Spiel gebracht worden, die in der Sache ähnlich funktionieren und ähnliche Auswirkungen auf die Reduzierung der Lebensbereiche hätten, die umfassend dem Kapitalkreislauf ausgeliefert sind. Im Programm mehr oder weniger aller (halb)linken Organisationen taucht das Wort „Investitionsprogramm“ auf. Bei den Grünen soll es ökologisch, beim DGB sozial und bei der Linken beides sein. Meist, nicht immer, geht es dabei um Infrastrukturmaßnahmen. Das ist auch durchaus sinnvoll, ist eine umfassende soziale Infrastruktur doch erstens Vorraussetzung für ein funktionierendes gesellschaftliches Leben, zweitens nur in öffentlicher Verantwortung organisierbar und drittens gibt es nach den Privatisierungen der letzten Jahrzehnte hier einen immensen Nachholbedarf.

Auch in der AG genug für alle stand die Forderung nach umfassender sozialer Infrastruktur immer gleichberechtigt neben der nach öffentlicher Daseinsvorsorge. Interessant wird das Ganze aber erst richtig, wenn man es mit dem Konzept der Dekommodifizierung, der „Entmarktlichung“ zusammendenkt. Den umfassendsten Ansatz dazu lieferte schon 2003 die Gruppe links-netz mit ihrem Vorschlag einer „Sozialpolitik als Infrastruktur“. Für sie besteht „Sozialpolitik im Sichern der Infrastruktur für alle Arten von gesellschaftlich notwendiger Arbeit“. Das zielt im Ergebnis durchaus auf einen Abschied von der Arbeitsvergesellschaftung, ermöglicht es aber zuerst einmal, Lebensbereiche als Infrastruktur zu denken, die wir bisher völlig anders begriffen haben. Wohnen etwa könnte dazugehören oder Mobilität. So werden Kämpfe denkbar, die darum gehen, Teile unserer eigenen Reproduktion aus dem Markt heraus und in unsere eigenen Hände zu nehmen.

Ebenfalls 2003 schlugen Peter Grottian, Wolf-Dieter Narr und Roland Roth in einem Artikel gegen die “Repressanda 2010″ vor, „sich selbst eine Arbeit (zu) geben“ (eine gekürzte Version des Artikels gibt es hier). Zwar solle jedeR ein bedingungsloses Grundkommen erhalten, aber das meine nicht, „es sei gleichgültig, ob Bürgerinnen und Bürger, gesellschaftlich anerkannt, arbeiten können oder nicht. Im Gegenteil. Soziale Grundsicherung macht endlich alle frei. Sie müssen nicht mehr, gekrümmt und verängstigt, jede Arbeit nehmen, die bezahlt wird.“ So sehr ich dem zustimmen kann, so funktioniert das folgende Konzept grundsätzlich auch ohne die Voraussetzung des bge. Die „Arbeitnehmleute“ identifizieren selbst, was sie gerne tun möchten und können. Sie „arbeiten als Betreuer von Alten, von Schülern, von Behinderten und Kindern. Als Stadtteilhelferin, Fußball-Fanclub-Begleiterin, Rechercheurin in Forschungsprojekten, Fliegende Cafe-Dienstleisterin, Märchenerzählerin für Kinder, Festivalhelfer, Ökologieassistenten, City-Cleanern, Lehrerassistenten, Quartiersmanagerin und Musikassistentin“. Wenn sie einen Partner dafür finden, schließen sie mit dem darüber einen Arbeitsvertrag, für den sie drei Jahre lang aus öffentlichen Geldern bezahlt werden. Die Erwartung der Autoren ist, dass sich daraus eine Dynamik entwickelt, die viele solche selbsterfundenen Arbeitsplätze stabilisieren wird. Jedenfalls aber wäre auch das ein Schritt weg von einer Vergesellschaftung ausschließlich durch den Verkauf der eigenen Arbeitskraft.

Kürzlich hat ein Bündnis aus verschiedenen Wohlfahrtsverbänden und der GEW einen Vorstoß für eine Grundsicherung für alle Kinder und Jugendlichen unter 27 Jahren unternommen. Die Berechtigten sollen 500 Euro, das entspricht dem sächlichen Existenzminimum sowie den Kosten für Bildung, Betreuung und Erziehung, wie sie das BVG festgestellt hat, bedingungslos, ohne Bedarfsprüfung bei ihnen selbst oder den Eltern und ohne Anrechnung auf eventuelle Transfereinkommen der Eltern erhalten. Da der Betrag bei nicht selbst steuerpflichtigen Berechtigten von den Eltern versteuert werden müsste, würde das dazu führen, dass BezieherInnen höherer Einkommen lediglich Einkünfte in Höhe des Steuerfreibetrages von 240 Euro je Kind hätten. Auch wenn manche Detailfragen noch offen sind, wäre das ein Weg, wie die beschämende Tatsache der Kinderarmut in einem reichen Land beendet werden könnte. Selbstverständlich ist hier der Einstieg in eine Logik bedingungsloser Transferzahlungen unübersehbar und entsprechend formieren sich ablehnende Stimmen. Dennoch gibt es wohl kaum eine Bevölkerungsgruppe, der gegenüber die Bedingungslosigkeit besser begründbar ist als gegenüber Kindern. Auch schon das bisherige Kindergeld ist mit keinen Auflagen verbunden, wird allerdings von Transfereinkommen abgezogen. Eventuell wäre es möglich, eine Kampagne für solch eine Kindergrundsicherung mit einer gegen Altersarmut und für eine Mindestrente zu verbinden.

Die Forderung nach 10 Euro Mindestlohn, 30 Stunden Wochenarbeitszeit und 500 Euro Regelsatz Grundsicherung, wie sie in den Sozialprotestbündnissen erhoben wird, wird von unserer AG grundsätzlich unterstützt, erscheint aber einigen von uns wegen ihrer Konzentration auf Erwerbsarbeit(slosigkeit) eher als eine Forderung aus dem Zyklus vergangener Kämpfe als eine für die Zukunft. Eine Gruppe von Vorschlägen zum gleichen Thema seitens anderer Akteure zielt auf verschiedene Formen des einfacheren Zugangs zu staatlichen Unterstützungszahlungen. Dabei ist es im Einzelfall durchaus zweifelhaft, wie sinnvoll sie sind und welche Implikationen bezüglich Bedingungen, Dauer, und Verfestigung bestehender gesellschaftlicher Verhältnisse sie jeweils hätten. Ist beispielsweise die Idee der Entkoppelung der ALG II-Leistungen von den bisherigen Zumutbarkeitskriterien durchaus positiv zu bewerten, so scheint es sich bei dem Ruf nach Konsumgutscheinen eher um eine Maßname zur klassisch keynesianischen Konjunkturbelebung zu handeln. Interessant könnte die Idee sein, das ALG I zeitlich zu entfristen. Allerdings muss davon ausgegangen werden, dass all diese Vorschläge bestenfalls so lange aktuell bleiben, wie es in akuter Krisensituation um die Vermeidung allzu schlimmer Verwerfungen geht. In der Regel dürften die Stichwortgeber nicht beabsichtigen, den Arbeitszwang zu lockern und den Zugang zum Existenzminimum dauerhaft einfacher zu gestalten.